Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der chipmotion GmbH
Carl-Neff-Str. 12, 75038 Oberderdingen
Stand: Juli 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der chipmotion GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Leistungsangebot
Der Auftragnehmer bietet CNC-Bearbeitung (Einzelteile, Klein- und Mittelserien), Prototypenbau sowie technische Dienstleistungen im Bereich Anwendungstechnik an.
Zu den Dienstleistungen zählen insbesondere:
- Machbarkeitsanalysen
- CNC-Programmierung und Makroprogrammierung
- Werkzeugauslegung und -vermittlung
- Spanntechnik, Vorrichtungsbau
- Fertigungsauslegung und Prozessoptimierung
- Organisation von Oberflächenveredelungen durch Dritte
Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelauftrag festgelegt.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, per E-Mail oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Neukunden oder Sonderleistungen Vorkasse zu verlangen.
§ 5 Lieferbedingungen und Fristen
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details sowie rechtzeitiger Bereitstellung notwendiger Unterlagen durch den Auftraggeber.
Bei Lieferverzögerung infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung entsprechend zu verschieben.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Programme, Vorrichtungen und technisches Know-how bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung notwendigen Informationen, Zeichnungen, Daten und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
Entstehende Mehrkosten durch fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen trägt der Auftraggeber.
§ 8 Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Weitergehende Ansprüche – insbesondere Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn oder Produktionsausfall – sind ausgeschlossen, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Fremdleistungen und Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen.
Für deren sorgfältige Auswahl übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung, nicht jedoch für unvermeidbare Verzögerungen oder Fehler dieser Dritten.
§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht allgemein bekannten geschäftlichen und technischen Informationen.
Diese Verpflichtung bleibt auch über das Vertragsende hinaus bestehen.
Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung kann zusätzlich getroffen werden.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
§ 12 Schutzrechte
Der Auftraggeber versichert, dass durch überlassene Zeichnungen, Modelle oder Daten keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung als vereinbart.